→ Gebrochener Motorradhelm ist noch kein Beweis für einen Mangel des Helms
→ Haftung für leichtfertige Auskünfte beim Motorradverkauf
→ Kein Sachmangel bei unterschiedlichem Jahr der Erstzulassung und Baujahr beim Kauf eines gebrauchten Kraftrads
→ Kein Bestandsschutz für ein verkleinertes Kennzeichen bei einem Kraftrad
→ Vorführfahrzeug mit einer Laufleistung von 35 km - Verkürzung der Sachmängelhaftungsfrist
Quelle: ADAC Deutschland
Interessengemeinschaft
YAMAHA-Zweiradhändler e.V.
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